Die Betriebspension der Zukunft: die Unterstützungskasse Das in Österreich kaum genutzte Instrument der betrieblichen Vorsorge, die Unterstützungskasse, gegründet als Verein, GmbH oder Stiftung, hat Vorteile hinsichtlich der Steuer, der Veranlagung und der arbeitsrechtlichen Ausgestaltung gegenüber Pensionskassen und sogar Stiftungen , insbesondere wenn ihr
Vorteile bei Gesellschaftern-Geschäftsführern von GmbHs
Vorteile der betrieblichen Pensionsvorsorge bei Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbHs: Gesellschafter/Geschäftsführer (GGF) einer GesmbH genießen eine Sonderstellung: Sie sind Unternehmer und Arbeitnehmer in einer Person. Dadurch können sie alle Vorteile der betrieblichen Pensionsvorsorge nutzen und ihre Versorgung steuerbegünstigt auf Betriebsausgaben finanzieren. Es
Probleme bei Gehaltsumwandlung mit Versicherung: AG haftet
Das Bundesarbeitsgericht stärkt in einem aktuellen Urteil die Rechte der Arbeitnehmer bei betrieblicher Altersvorsorge. Der Arbeitgeber haftet unter Umständen für Anfangsverluste der abgeschlossenen Lebensversicherung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt will den Arbeitnehmern bei der betrieblichen Altersversorgung den Rücken stärken. Nach einem
Finanzierungslücken: Bedrohung für die Existenz von Unternehmen
Viele bestehende betriebliche Pensionszusagen bedrohen die Existenz von Unternehmen, und gehören auf Finanzierbarkeit untersucht bzw. in ihrer Ausgestaltung saniert. Dies hat oftmals folgende Gründe: 1.) In den Wachstumsjahren, vor allem in den 90er Jahren wurden viele Pensionszusagen als probates Mittel genutzt,
Neue Sterbetafel Pagler AVÖ 2008
Im Juli 2008 wurden erstmals die neuen Sterbetafeln der österreichischen Aktuarvereinigung für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen in der betrieblichen Altersvorsorge vorgestellt. Generationentafel Im Vergleich zu den Tafeln 1998/1999 sind die neuen Sterbetafeln nicht mehr eine Periodentafel, sondern eine Generationentafel. Das
Novelle des Pensionskassengesetzes
Das Jahr 2005 stand im Zeichen der Umsetzung der Pensionsfondsrichtlinie (Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung), die bis zum 23. September 2005 in