Direktversicherung / Zukunftssicherung nach § 3 (1) 15a EStG
Die Direktversicherung (Zukunftsicherung gem. § 3 Abs.1 Zi. 15 lit. a EStG) kann eine Lebens-, Unfall- und/oder Krankenversicherung für alle oder nach objektiven Kriterien ausgewählte Mitarbeiter und deren Angehörige sein. Das Unternehmen übernimmt die Prämienzahlung, eine Eigenbeteiligung des Mitarbeiters ist möglich.
Die Prämien (bis 300,– EUR pro Kopf und Jahr) sind steuerlich voll absetzbarer Betriebsaufwand und frei von sämtlichen Lohnnebenkosten.
Die Zuwendung an den Arbeitnehmer erfolgt daher brutto für netto !
Von einer Direktversicherung profitieren Arbeitgeber, Arbeitnehmer, das gesamte Unternehmen:
Vorteile für den Unternehmer:
- Prämien sind Betriebsausgaben, die Steuerlast sinkt
- Keine Aktivierungspflicht bis zu 300,– EUR.
- Steuerschonende Alternative gegenüber Gehaltserhöhung, da keine Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge bis zu 300,– EUR anfallen.
- Transparente und kalkulierbare Kosten.
- Leistungsanreiz und Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen (Image, Motivation, Betriebsklima, Arbeitsmoral, Betriebstreue steigen)
Vorteile für begünstigte Mitarbeiter:
- Interessante Vorsorgemöglichkeit für Mitarbeiter aller Unternehmensformen
- mit Absicherung der Familie im Ablebensfall
- Ausgleich des Einkommensverlustes in der Pension
- Steuerersparnis gegenüber Gehaltserhöhung, da keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen
- Erträge aus der Lebensversicherung sind KESt-frei
- Komplett einkommenssteuerfrei bei Einmalabfindung !!