Grazer Gruppenunterstützungskasse für KMU e.V. in München gegründet
Bereits im Dezember 2012 ist die „Grazer Gruppenunterstützungskasse für KMU eV“ in München gegründet worden. Sie steht allen Betrieben in der Steiermark und Bayern als Versorgungs- und Finanzierungseinrichtung offen.
Neben der direkten Leistungszusage, der Pensionskasse und der Lebensversicherung zählt das Betriebspensionsgesetz (BPG) in Österreich auch die Unterstützungskasse zu den Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge. Sie bietet Arbeitgebern weitreichende steuerliche Vorteile, diese sind zudem in der Kapitalveranlagung völlig frei und können sogar das Kassenvermögen als Darlehen im Betrieb einsetzen.
Jedes Unternehmen in der Steiermark und in Bayern kann Trägerunternehmen dieser Kasse werden. Die Trägerunternehmen werden Mitglieder und erhalten das eingebrachte Kapital als Darlehen wieder umgehend ausgezahlt. Damit steht das Kapital den Unternehmen wieder zur Verfügung. Die verrechneten Darlehenszinsen sind volle Betriebsausgaben für die Unternehmen.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige, selbständige betriebliche Versorgungseinrichtung.
Unterstützungskassen sind rechtlich unabhängig von ihren Trägerunternehmen. Ihr Vermögen wird als Sondervermögen der Träger verwaltet. Einer Unterstützungskassenvorsorge geht immer eine Leistungszusage des Trägerunternehmens oder der Trägerunternehmen voraus (§ 1 Abs.1 BPG). In der Praxis erfüllt die Kasse im Auftrag des Trägers betriebliche Versorgungsverpflichtungen. Sie ist somit ein mittelbarer Versorgungsweg, weil der Arbeitgeber die Leistungen nicht unmittelbar selbst erbringt, sondern über die Kasse finanzieren, verwalten und erbringen lässt.
Aufgrund des fehlenden Rechtsanspruchs unterliegen Unterstützungskassen in Österreich nicht dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Rz 193 KStR). Infolgedessen bedürfen sie keiner Konzession, unterliegen keiner staatlichen Aufsicht und sind in der Kapitalveranlagung völlig frei.
Arten der Unterstützungskasse
Je nach Anzahl der Trägerunternehmen lassen sich folgende Arten der Unterstützungskassen unterscheiden:
a) Einzelkasse: Sie wird steuerlich begünstigt behandelt (§ 6 Abs. 2 KStG 1988).
b) Konzernkasse: Unterstützungskassen für Konzerne werden ebenfalls steuerlich begünstigt behandelt.
c) Gruppenkasse: Diese Art der Unterstützungskasse ist für eine große Zahl wirtschaftlich und rechtlich unabhängiger Arbeitgeber zuständig.
Sie ist auch kleinen Unternehmen zugänglich, für die sich eine eigene Kasse nicht lohnt. Vorteil der Gruppenkasse sind die geringeren Verwaltungskosten pro Mitglied. Gruppenkassen sind allerdings in Österreich nicht von der Körperschaftsteuer befreit, deutsche Gruppenunterstützungskassen sind von der Körperschaftssteuer befreit..
Fragen bitte an die Dr.Büttgen Vorsorge Management GmbH in Graz: buettgen@postfach.at