Vorteile der betrieblichen Pensionsvorsorge bei Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbHs:
Gesellschafter/Geschäftsführer (GGF) einer GesmbH genießen eine Sonderstellung: Sie sind Unternehmer und Arbeitnehmer in einer Person. Dadurch können sie alle Vorteile der betrieblichen Pensionsvorsorge nutzen und ihre Versorgung steuerbegünstigt auf Betriebsausgaben finanzieren. Es gibt mehrere Gründe , weshalb sich Gesellschafter/Geschäftsführer mit dem Thema betriebliche Pensionsvorsorge beschäftigen sollten:
I.) Kostensenkung im Betrieb
II.) Eigenvorsorge für Pension, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene
III.) Bilanzoptimierung
IV.) Steuer- und Abgabenvorteile
I.) Kostensenkung
Die betriebliche Vorsorge durch Gehaltsumwandlung kostet das Unternehmen kein Geld, sondern bietet sogar Einsparungspotential. Wird ein Teil des Bruttoentgelts als betriebliche Vorsorge eingesetzt, so spart sich das Unternehmen Lohnnebenkosten ein.
II.) Eigenvorsorge
Nicht nur angestellte Dienstnehmer können die betriebliche Pensionsvorsorge nutzen, sondern auch Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften. Sie können sich eine Pension ansparen, aber auch schützen vor Berufsunfähigkeit und im Falle des Ablebens die Hinterbliebenen versorgen.
III.) Bilanzoptimierung
Durch Bildung von steuerfreien Rückstellungen wird die Bilanz verlängert. Auf der anderen Seite werden Vermögenswerte in gleicher Höhe aktiviert. Damit stellen auch im Falle eines Unternehmensverkaufs die Pensionszusagen keine „Altlast“ dar.
IV.) Steuer- und Abgabenvorteile
Jedes Modell der betrieblichen Vorsorge in Österreich hat den Vorteil, dass die Vorsorgeaufwendungen während des Ansparens von der Einkommenssteuer und von Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind. Erst in der Pension fällt Einkommenssteuer an, dann jedoch zu einem niedrigeren Satz. Laufende Pensionen sind von der Sozialversicherung – bis auf die Krankenversicherungsbeiträge- sogar komplett befreit.